ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen gelten für alle Auftragsproduktionen. Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesen Bedingungen zu. Wurden im Kundenangebot abweichende Regelungen getroffen, so gehen diese individuelle Regelungen den AGB vor. Mündliche Absprachen bedürfen jedoch einer schriftlichen Bestätigung; dies gilt insbesondere für abweichende Lieferfristen und Termine.
§ 2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
2.1 Stefan Sersea haftet für alle Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten (inkl. Studio, Büro, Location, usw).
2.2 Der Videoproduzent haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers.
§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS
Eine rechtliche Bindung von Stefan Sersea tritt nur durch die schriftliche Bestätigung des Anbotes/Auftrages per Mail/am Postweg oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen von Stefan Sersea akzeptiert.
§ 4 KOSTEN – PREIS – ANGEBOT
4.1 Zum Kundenstamm von Stefan Sersea gehören Privatpersonen sowie Unternehmen. Unverbindliche Kostenvoranschläge/Angebote werden nur nach schriftlicher oder telefonischer Anfrage ausgestellt.
4.2 Die Preise in Kostenvoranschlägen verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, es sei denn sie sind anders ausgewiesen.
§ 5 HERSTELLUNG – ÄNDERUNG – ABNAHME – LIEFERUNG
5.1 INHALT
Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt Stefan Sersea und wird in einer Art und Weise vorgenommen, die den zuvor im Angebot definierten Zielsetzungen des Auftraggebers bzw. den im Angebot beschriebenen, vom Auftraggeber vorgegebenen Wünschen entspricht.
5.3 LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt entweder als Datei in HD (.mp4) Format oder URL (Datenübertragungsseiten wie Wetransfer.com/Vimeo oder ähnliches).
5.4 ABNAHME/KORREKTURSCHLEIFE
Die Abnahme durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität. Im angebotenen Preis inbegriffen sind zwei Feedbackrunden. Die vom Auftraggeber gewünschten Änderungen sind Stefan Sersea schriftlich (auch via E-Mail) und gesammelt innerhalb 5 Werktagen nach Erhalt des Videos bekanntzugeben. Stefan Sersea ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Verlangt der Auftraggeber von der Abnahme des Films Änderungen, die über eine berechtigte Mängelrüge hinausgehen, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind spätestens 7 Tage nach Lieferung der Leistung bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Stefan Sersea das Recht vor, Verzugszinsen idH von 6% (p.a.) des Rechnungsbetrages ab Fälligkeit sowie für jedes Mahnschreiben (E-Mail, Telefax oder Post) eine Mahngebühr in Höhe von 65,00 EURO zu verrechnen.
§ 7 RECHTEEINRÄUMUNG
7.1 RECHTE DRITTER, URHEBER-, VERWERTUNGS- UND NUTZUNGSRECHTE
Der Videoproduzent verfügt gem. § 38/1 Urh.G. über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden.
Der Auftraggeber erlangt durch die vollständige Leistung des vereinbarten Entgeltes die zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte seines Produktes für seine Website, Youtube, Facebook, Vimeo und für die Aufführung im öffentlichen Raum (Veranstaltungsraum, Schaufenster, Messen). Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages stellen sollten, und verpflichtet sich, Stefan Sersea hierfür schad- und klaglos zu halten.
Stefan Sersea haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Personen über den Dreh zu informieren, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden sollen oder gefilmt werden könnten.
7.2 FREMDMATERIAL
Werden vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten Film-/Videomaterial, Bildmaterial oder sonstige graphische Arbeiten bzw. Tonmaterial zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung bis zur Übergabe an den Videoproduzenten vorzunehmen. Versäumt dies der Auftraggeber, so ist der Videoproduzent schad- und klaglos zu halten.
7.3 DREHBÜCHER, KONZEPTE
Die von Stefan Sersea oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne, Konzepte und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Stefan Sersea. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an Stefan Sersea vorzunehmen. Versäumt dies der Auftraggeber, so ist Stefan Sersea schad- und klaglos zu halten.
7.4 LAGERUNG
Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), und ebenso das Restmaterial bei Stefan Sersea. Gewährt Stefan Sersea dem Auftraggeber die Speicherung auf ihm eigenen Datenträgern so geschieht dies alleinig aus dem Grunde, das Rohmaterial vor Zerstörung (Feuer, Wasserschäden, etc.) oder Diebstahl in den Räumlichkeiten von Stefan Sersea zu schützen. Durch diese Speicherung der Daten in der Sphäre des Auftraggebers gehen keinerlei Rechte auf den Auftraggeber über.
Stefan Sersea verpflichtet sich, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Österreichs zu verfahren. Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei Stefan Sersea oder bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
§ 8 RÜCKTRITTSVORBEHALT
Modifiziert der Auftraggeber seine Vorstellungen oder Wünsche in einem nicht unerheblichen Umfang nach Beauftragung, so behält sich Stefan Sersea das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz welcher Art auch immer.
§ 9 STORNIERUNG
Sofern nicht anderes vereinbart ist, werden bei einer Stornierung durch den Auftraggeber folgende Anteile der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt:
Auftragsvergabe bis vier Wochen vor Drehbeginn: 20%
Vier Wochen bis zwei Wochen vor Drehbeginn: 50%
Zwei Wochen bis 24h vor Drehbeginn: 80%
24 Stunden bis Drehbeginn: 100%
§ 10 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1 Stefan Sersea ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk im Abspann zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen.
10.2 Zur Eigenwerbung ist die Verwendung, auch von Ausschnitten oder sonstigem Bildmaterial auf der Website des Videoproduzenten zulässig und der Vorführung zur Eigenwerbung gleichzuhalten.
10.3 Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Videoproduzenten. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Videoproduzenten zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.
Stand: Februar 2014